Der Bierdeckel-Betrug
Manchmal läuft es einfach nicht so, wie man sich das vorher vorgestellt hatte. Vor 50 Jahren ging das zumindest einem 21-jährigen Zechpräller aus Moers so. Dieser versuchte seine Zeche von 3,20 DM – festgehalten durch Striche des Wirts auf einem Bierdeckel – verschwinden zu lassen und dabei zu behaupten, er hätte seine Schulden bereits bezahlt.
Das Ganze landete vor Gericht, da dem Wirt dieser gescheiterte Versuch des Bierdeckelverschwindens aufgefallen war. Schlussendlich wurde Hans S., so der 21-jährige Zechpreller, zu einer Geldstrafe von 150 DM verurteilt und da er den Wirt obendrauf noch beleidigt hatte, kamen noch einmal 50 DM dazu. Tja, blöd gelaufen!
Was du sicherlich nicht wusstest: Vor Gericht werden die Striche auf Bierdeckeln als richtige Urkunden gehandelt. Die Striche gelten als Beweiszeichen für die Anzahl der gelieferten Getränke – Man muss diese allerdings immer vor den Augen der Kunden und mit deren Einverständnis machen. Im Gegensatz dazu haben Zettel aus modernen Kassen allerdings keinerlei Beweiskraft – hier hat der Gast nämlich keinen Überblick darüber, ob der Kassierer richtig getippt hat.
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